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GPS-Dienstleistungen
Achtung – der BGH hat entschieden, dass die heimliche Überwachung und das Erstellen eines Bewegungsprofils einer Zielperson mittels GPS-Tracking grundsätzlich strafbar ist!
Es führte weiter aus: „… eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich ist. Jedoch kann lediglich bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesse an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise (etwa in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist:“ (Quelle: Bundesgerichtshof, Mitteilung Pressestelle, Nr. 96/2013)
Ihnen liegt ihre Sicherheit, die Ihrer Angehörigen und Ihrer mobilen Wertgegenstände am Herzen.
Mit unserer GPS-Ortungstechnik können Sie in Echtzeit alle Bewegungen eines Objektes, das mit einem Tracker ausgestattet, live überwachen, verfolgen und aufzuzeichnen.
Das gilt nicht nur für Fahrzeuge oder andere bewegliche Objekte, sondern auch für Personen, soweit diese dem GPS-Einsatz zugestimmt haben. Im Rahmen der Personensicherheit ist es Ihnen dann möglich in unübersichtlichen Situationen, einen Notruf (über die SOS-Taste) abzusetzen und eine Sprachverbindung herzustellen.
Unsere GPS-Ortungstechnik kann beispielsweise in folgenden Situationen eingesetzt werden:
Ihre Sicherheit ist unser Anliegen. Wir beraten Sie gern, führen Ihnen unverbindlich unsere GPS Geräte vor und erläutern, wie unsere Ortungstechnik eingesetzt werden kann.
Die L&K Detektei schützt Ihr Eigentum. Das Aufspüren oder Stören unseres Ortungssystems ist nahezu unmöglich.
Dieses System ist für den Festeinbau in Fahrzeugen bestens geeignet, verfügt über einen SOS-Alarm und bleibt nahezu unauffindbar.
Mieten sie einen GPS-Tracker unseres Ortungssystems – ohne Kauf oder Leasingverpflichtungen um eine zeitlich begrenzte Kontrolle über Ihnen Wichtiges zu erlangen.
Die Überwachung von Personen, Mitarbeitern oder Objekten per Detektiv oder per Videotechnik beschafft gerichtsverwertbare Informationen.