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Versicherungsbetrug
Unter Versicherungsbetrug versteht man Handlungen, mit denen Versicherungsnehmer oder Dritte von einem Versicherungsunternehmen in betrügerischer Absicht Versicherungsleistungen beanspruchen. Es handelt sich um eine Straftat, die in normalen Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft nach sich ziehen kann – in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre.
Diese reichen von der Manipulation der Schadenshöhe durch gefälschte Belege über die freie Erfindung von Schäden bis zu künstlichen „Verlängerungen”. Letzteres wäre zum Beispiel der Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall, der nicht nur die Krankenkasse sondern auch den Arbeitgeber schädigt.
Durch verdeckte oder offene Ermittlungen und Observationen dokumentieren und weisen die Detektive der L&K Detektei Hannover die betrügerischen Handlungen gerichtsverwertbar nach, um die unberechtigten Forderungen von Versicherungsnehmern aufzudecken.
(1) Der Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs nach § 265 StGB umfasst die Tathandlung, dass eine versicherte Sache beschädigt oder zerstört wird, um sich Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(1) Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überlässt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 StGB mit Strafe bedroht ist.
Die Überwachung von Personen, Mitarbeitern oder Objekten per Detektiv oder per Videotechnik beschafft gerichtsverwertbare Informationen.
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Wir recherchieren Sachverhalte bei ordnungswidrigen oder straffälligen Verhalten, suchen nach vermissten Personen und beschaffen Informationen.