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Mitarbeiterüberwachungen
Besteht ein begründeter Verdacht von geschäftsschädigenden oder rechtswidrigen Handlungen eines Mitarbeiters, ermitteln und decken wir dies für Sie auf.
Allerdings ist unser Einsatz bei der Mitarbeiterüberwachung an strenge Regeln gebunden. So müssen Sie als Auftraggeber glaubhaft darlegen, dass Sie ein berechtigtes Interesse haben, das im Auftrag schriftlich fixiert werden muss.
Nur wenn ein konkreter, auf Tatsachen gestützter Tatverdacht vorliegt, Sie die Erforderlichkeit nachweisen können, die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und es keine anderen Mittel gibt dem Mitarbeiter seine Verfehlungen nachzuweisen, ist eine Mitarbeiterüberwachung rechtskonform.
Durch verdeckte operative Maßnahmen, sowie den Einsatz technischer Hilfsmittel stellen wir dann für Sie fest, ob der Verdacht gegen den Mitarbeiter begründet ist. Der Mitarbeiter Straftaten (zum Beispiel Internetkriminalität, Korruption, Bestechung, Diebstahl), schwere arbeitsrechtliche Vergehen und Pflichtverletzungen begangen hat.
Gründe, die eine Mitarbeiterüberwachung notwendig machen:
Der verdeckte Einbau von Miniaturkameras in nahezu allen Gegenständen und in nicht öffentlich zugänglichen Räumen ist unsere Spezialität.
Wir spüren Mikrofone, Abhörtechnik und versteckte Videoüberwachung auf und helfen Ihnen, sich vor elektronischen Hausfriedensbruch zu schützen.
Unsere jahrzehntelange Erfahrung in der Kriminalitätsbekämpfung prädestiniert uns, Ermittlungen in allen von Ihnen gewünschten Bereichen durchzuführen.
Um Mandanten optimal vor Gericht zu vertreten, nutzen Rechtsanwälte die Dienste unserer Detektei zur Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise.